ICD-10
(Internationale Klassifikation psychischer
Störungen, Kap. V (F), Forschungskriterien,
Verlag Hans Huber, Bern, Göttingen,
Toronto, Seattle 1994)
F 84.0 frühkindlicher Autismus
ICD-10 Kapitel V (F) Forschungskriterien,
F 84 Tiefgreifende Entwicklungsstörungen
A. Vor dem dritten Lebensjahr manifestiert
sich eine auffällige und beeinträchtigte
Entwicklung in mindestens
einem der folgenden Bereiche:
1. rezeptive oder expressive Sprache, wie
sie in der sozialen Kommunikation
verwandt wird
2. Entwicklung selektiver sozialer Zuwendung
oder reziproker sozialer Interaktion
3. funktionales oder symbolisches Spielen.
B. Insgesamt müssen mindestens sechs
Symptome von 1., 2. und 3. vorliegen, davon
mindestens zwei von
1. und mindestens je eins von 2. und 3.:
1. Qualitative Auffälligkeiten der
gegenseitigen sozialen Interaktion in mindestens zwei
der folgenden Bereiche:
a. Unfähigkeit,
Blickkontakt, Mimik, Körperhaltung und Gestik zur Regulation
sozialer Interaktionen zu verwenden
b. Unfähigkeit,
Beziehungen zu Gleichaltrigen aufzunehmen, mit gemeinsamen
Interessen, Aktivitäten und Gefühlen (in einer für das geistige
Alter
angemessenen Art und Weise trotz hinreichender Möglichkeiten)
c. Mangel an sozio-emotionaler
Gegenseitigkeit, die sich in einer Beeinträchtigung
oder devianten Reaktion auf die Emotionen anderer äußert; oder
Mangel an
Verhaltensmodulation entsprechend dem sozialen Kontext; oder nur labile
Integration sozialen, emotionalen und kommunikativen Verhaltens
d. Mangel, spontan
Freude, Interessen oder Tätigkeiten mit anderen zu teilen (z. B.
Mangel, anderen Menschen Dinge, die für die Betroffenen von Bedeutung
sind,
zu zeigen, zu bringen oder zu erklären).
2. Qualitative Auffälligkeiten der
Kommunikation in mindestens einem der folgenden
Bereiche:
a. Verspätung
oder vollständige Störung der Entwicklung der gesprochenen
Sprache, die nicht begleitet ist durch einen Kompensationsversuch durch
Gestik
oder Mimik als Alternative zur Kommunikation (vorausgehend oft fehlendes
kommunikatives Geplapper)
b. relative Unfähigkeit,
einen sprachlichen Kontakt zu beginnen oder
aufrechtzuerhalten (auf dem jeweiligen Sprachniveau), bei dem es einen
gegenseitigen Kommunikationsaustausch mit anderen Personen gibt
c. stereotype und repetitive
Verwendung der Sprache oder idiosynkratischer
Gebrauch von Worten oder Phrasen
d. Mangel an verschiedenen
spontanen Als-ob-Spielen oder (bei jungen
Betroffenen) sozialen Imitationsspielen.
3. Begrenzte, repetitive und stereotype
Verhaltensmuster, Interessen und Aktivitäten in
mindestens einem der
folgenden Bereiche:
a. umfassende Beschäftigung
mit gewöhnlich mehreren stereotypen und begrenzten
Interessen, die in Inhalt und Schwerpunkt abnorm sind, es kann sich aber
auch
um ein oder mehrere Interessen ungewöhnlicher Intensität und
Begrenztheit
handeln
b. offensichtlich zwanghafte
Anhänglichkeit an spezifische, nicht funktionale
Handlungen oder Rituale
c. stereotype und repetitive
motorische Manierismen mit Hand- und Fingerschlagen
oder Verbiegen, oder komplexe Bewegungen des ganzen Körpers
d. vorherrschende Beschäftigung
mit Teilobjekten oder nicht funktionalen Elementen
des Spielmaterials (z. B. ihr Geruch, die Oberflächenbeschaffenheit
oder das von
ihnen hervorgebrachte Geräusch oder ihre Vibration).
C. Das klinische Bild kann nicht einer
anderen tiefgreifenden Entwicklungsstörung
zugeordnet werden,
einer spezifischen Entwicklungsstörung der rezeptiven Sprache
(F80.2) mit sekundären
sozio-emotionalen Problemen, einer reaktiven
Bindungsstörung
(F94.1), einer Bindungsstörung mit Enthemmung (F94.2), einer
Intelligenzminderung
(F70-F72), mit einer emotionalen oder Verhaltensstörung,
einer Schizophrenie
(F20) mit ungewöhnlich frühem Beginn oder einem
Rett-Syndrom (F84.2).
A. Vorliegen einer auffälligen und
beeinträchtigten Entwicklung mit Beginn im oder nach
dem dritten Lebensjahr
(die Kriterien entsprechen denen des Autismus, abgesehen
vom Manifestationsalter).
B. Qualitative Auffälligkeiten der
gegenseitigen sozialen Interaktion oder der
Kommunikation oder
begrenzte, repetitive und stereotype Verhaltensmuster,
Interessen und Aktivitäten
(die Kriterien entsprechen denen für Autismus,
abgesehen von der Zahl
der gestörten Bereiche).
C. Die diagnostischen Kriterien für Autismus (F84.0) werden nicht erfüllt.
Der Autismus kann untypisch in Bezug auf
das Erkrankungsalter (F84.10) oder in der Symptomatologie
(F84.11) sein. Diese beiden Typen können für Forschungszwecke
mit einer fünften Stelle differenziert werden. Autistische Syndrome
mit atypischem Erkrankungsalter und atypischer Phänomenologie sollten
mit F84.12 kodiert werden.
F84.10 Autismus mit atypischem Erkrankungsalter
A. Das Kriterium A. für Autismus
(F84.0) wird nicht erfüllt. D.h. die auffällige und
beeinträchtigte
Entwicklung wird erst im oder nach dem dritten Lebensjahr deutlich.
B. Die Kriterien B. und C. für Autismus
(F84.0) werden erfüllt.
zurück
F84.11 Autismus mit atypischer Symptomatologie
A. Das Kriterium A. für Autismus ist
erfüllt. D.h. Vorliegen einer auffälligen und
beeinträchtigten
Entwicklung vor dem dritten Lebensjahr.
B. qualitative Auffälligkeiten der
gegenseitigen sozialen Interaktion oder der
Kommunikation oder
begrenzte, repetitive und stereotype Verhaltensmuster,
Interessen und Aktivitäten
(die Kriterien für Autismus sind erfüllt abgesehen von der
Zahl der beeinträchtigten
Bereiche).
C. Das Kriterium C. für Autismus
wird erfüllt.
D. Das Kriterium B. für Autismus
F84.0 wird nicht vollständig erfüllt.
zurück
F84.12 atypisches Erkrankungsalter und atypische Symptomatologie
A. Das Kriterium A. für Autismus wird
nicht erfüllt. D. h. die auffällige und
beeinträchtigte
Entwicklung wird erst im oder nach dem dritten Lebensjahr deutlich.
B. Qualitative Auffälligkeiten der
gegenseitigen sozialen Interaktion oder der
Kommunikation oder
begrenzte, repetitive und stereotype Verhaltensmuster,
Interessen und Aktivitäten
(die Kriterien entsprechen denen des Autismus
abgesehen von der Zahl
der beeinträchtigten Bereiche).
C. Das Kriterium C. für Autismus
wird erfüllt.
D. Das Kriterium B. für Autismus
(F84.0) wird nicht vollständig erfüllt.
zurück
A. Eindeutig normale pränatale und
perinatale Periode und eindeutig normale
psychomotorische Entwicklung
während der ersten fünf Monate und normaler
Kopfumfang bei der
Geburt.
B. Abnahme des Kopfwachstums zwischen dem
5. Lebensmonat und dem 4.
Lebensjahr und Verlust
der erworbenen zielgerichteten Handbewegungen zwischen
dem 5. und dem 30.
Lebensmonat, verbunden mit einer gleichzeitigen
Kommunikationsstörung
und beeinträchtigten sozialen Interaktionen und Auftreten
von kaum koordiniertem,
unsicheren Gang und /oder Rumpfbewegungen.
C. Entwicklung einer schwer gestörten
expressiven und rezeptiven Sprache mit einer
schweren psychomotorischen
Verlangsamung.
D. Stereotype Handbewegungen (wie Händewringen
oder Waschbewegungen), die
mit oder nach dem Verlust
zielgerichteter Handbewegungen auftreten.
A. Es fehlt eine klinisch eindeutige allgemeine
Verzögerung der gesprochenen oder
rezeptiven Sprache
oder der kognitiven Entwicklung. Die Diagnose verlangt, daß
einzelne Worte bereits
im zweiten Lebensjahr oder früher und kommunikative
Phrasen im dritten
Lebensjahr oder früher benutzt werden. Selbsthilfefertigkeiten,
adaptives Verhalten
und die Neugier an der Umgebung sollten während der ersten
drei Lebensjahre einer
normalen intellektuellen Entwicklung entsprechen. Allerdings
können Meilensteine
der motorischen Entwicklung etwas verspätet auftreten und
eine motorische Ungeschicklichkeit
ist ein häufiges (aber kein notwendiges)
diagnostisches Merkmal.
Isolierte Spezialfertigkeiten, oft verbunden mit einer
auffälligen Beschäftigung
sind häufig, aber für die Diagnose nicht erforderlich.
B. Qualitative Beeinträchtigungen
der gegenseitigen sozialen Interaktion (entsprechend
den Kriterien für
Autismus).
C. Ein ungewöhnlich intensives umschriebenes
Interesse oder begrenzte, repetitive
und stereotype
Verhaltensmuster, Interessen und Aktivitäten (entspricht dem
Kriterium für
Autismus, hier sind aber motorische Manierismen, ein besonderes
Beschäftigtsein
mit Teilobjekten oder mit nicht-funktionalen Elementen von
Spielmaterial ungewöhnlich).
D. Die Störung ist nicht einer anderen
tiefgreifenden Entwicklungsstörung, einer
schizotypen Störung
(F21), einer Schizophrenia simplex (F20.6), einer reaktiven
Bindungsstörung
des Kindesalters oder einer Bindungsstörung mit Enthemmung
(F94.1 und F94.2) einer
zwanghaften Persönlichkeitsstörung (F60.5) oder einer
Zwangsstörung
(F42) zuzuordnen.